Grundsätze - Wofür wir stehen und was wir Ihnen versprechen können
Ohne die Unterstützung unserer Freunde und Förderer ist unser vielfältiges Engagement für Arme und benachteiligte Menschen im In- und Ausland kaum leistbar und finanzierbar. Ihr Vertrauen verpflichtet und ermutigt uns zugleich. Sie können versichert sein, Ihre Unterstützung ist bei uns in guten Händen und getragen von folgenden Grundsätzen:
- Unser soziales und pastorales Engagement im In- und Ausland bedeutet für uns im Alltag: < Handeln aus dem Evangelium heraus < die Einheit von Wort und Tat < das Leben mit anderen und das Lernen von ihnen < Hilfe zur Selbsthilfe < sowie das Gebet füreinander als Auftrag Jesu.
- In all unseren Provinzen und Projekten setzen wir uns für das Leben und eine gerechtere Welt ein.
- Als Ordensfrauen gilt unsere Sorge besonders den Frauen und sozial benachteiligten Menschen.
- Wir achten andere Meinungen, Konfessionen und Weltanschauungen - sofern sie der Menschenwürde nicht widersprechen - und bemühen uns immer wieder um den Dialog. Dem Anliegen der Ökumene wissen wir uns verpflichtet. Von radikalen Kräften in unserer Gesellschaft distanzieren wir uns.
- Mit Spenden und anderen Zuweisungen gehen wir verantwortlich um. Wir stehen für eine zielgerichtete und zweckgebundene Verwendung der Spendengelder und streben das Deutsche Spendensiegel an.
- Mindestens einmal im Jahr überzeugen sich Schwestern und/oder freie Mitarbeiter durch Besuche in unseren Projektländern vor Ort über die Wirksamkeit Ihrer Unterstützung und über die Entwicklung in den Projekten.
- Durch Jahresberichte und Spendertreffen (in der Regel alle zwei Jahre) informieren wir Sie regelmäßig über unsere Arbeit. Transparenz ist uns wichtig.
- Einladungen Ihrer Gruppen und Gemeinden zu Gesprächen nehmen wir - soweit terminlich möglich - gern an.
- Durch klare Zuständigkeiten in unserem Projekt- und Patenschaftsbüro können wir Sie bei An- und Rückfragen gezielt beraten und informieren. Sind wir gerade nicht erreichbar, melden wir uns bei Ihnen zurück.
- Unsere Arbeit ist vom zuständigen Finanzamt Mühlhausen durch den aktuellen Freistellungsbescheid als gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG von der Körperschaftssteuer befreit.
- SMMP ist in allen Gerichtsbezirken Deutschlands in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, denen Geldauflagen zugewiesen werden dürfen, eingetragen. Dadurch können uns bundesweit Geldauflagen und Bußgelder von Straf- und Finanzgerichten sowie Staatsanwälten zugewiesen werden.