
Schwestern der heiligen Maria Magdalena Postel
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Um Ihren Nachlass zu regeln, bieten sich Ihnen drei Möglichkeiten: Sie können Personen oder Institutionen als Erben einsetzen, ein Vermächtnis hinterlassen oder Ihr Vermögen in eine Stiftung einbringen.
In einem Testament bestimmen Sie Ihre Erben und legen fest, wer welchen Anteil erhält. Lebenden Verwandten steht immer der gesetzliche Pflichtanteil zu, auch wenn Sie diese nicht in Ihrem Testament berücksichtigen.
Beim Vermächtnis entscheiden Sie, welche Personen oder Institutionen konkrete Geldsummen oder präzise bezeichnete Gegenstände erhalten sollen. Es erfolgt also keine anteilige, sondern eine genau bezifferte Zuwendung. So können Sie Ihr Vermächtnis auch den Schwestern der hl. Maria Magdalena Postel zukommen lassen und dadurch die Not der Ärmsten in unseren missionarischen Projekten lindern helfen.
Gern klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch konkrete Fragen. Ihre Ansprechpartnerin in unserer Ordensgemeinschaft für Erbschaftsangelegenheiten ist Schwester Adelgundis Pastusiak. Sie berät Sie unverbindlich, kostenlos und selbstverständlich vertraulich. Allerdings ersetzt dieses Gespräch keine notarielle Beratung.
Schwester Adelgundis sendet Ihnen auch gern unsere Informationsmappe "Dem Leben eine Chance geben - auch über den Tod hinaus" kostenlos zu. Hier erhalten sie von uns sorgfältig aufbereitete Informationen rund um die Themen Testament, Vermächtnis und Schenkung.
Bei Fragen helfen wir Ihnen auch gerne persönlich weiter.
Sr. Adelgundis Pastusiak
Generalassistentin
Tel. 03606 673-134
E-Mail: sr.adelgundis@smmp.de
Eine Informationsmappe zu Testament und Vererben können Sie über unser Kontaktformular anfordern:
Kontakt > Online-Kontaktformular